
Mit poena extraordinaria (lat. außergewöhnliche Strafe) bezeichnete man im gemeinen Strafrecht die Strafe, die bei nicht erwiesener Täterschaft verhängt wurde, wenn das Gericht trotzdem von der Schuld des Angeklagten überzeugt war. Die poena extraordinaria war eine Folge der strengen Beweisregeln, nach denen nur verurteilt werden konnte, wer g...
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